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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Altera Hotel Oldenburg, Inhaber Michael Schmitz e.Kfm. (Stand: November 2017)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner

1. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt. Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich sein, genügt auch die telefonische Bestätigung durch das Hotel.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Das Hotel ist berechtigt die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.
6. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – Vorauszahlung des vollen Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über 1.000,00 Euro für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
8. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
9. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

1. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zuwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt sind.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 4) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 7) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
o höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
o das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
o der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.
o die gebuchte Personenanzahl überschritten wird bzw. Partys mit mehreren Personen im Zimmer stattfinden
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Rücktritt des Kunden

1. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
o für eine Stornierung zwischen dem 3. Tag vor Anreise und dem Anreisetag werden 80% der bestellten Leistungen fällig. Stornierungen vor dem 3.Tag der Anreise sind kostenfrei möglich. Bei Gruppenreservierungen & Messezeiten gelten abweichende Regelungen s. der jeweiligen Reservierungsbestätigung.
o für eine Stornierung: unangemeldeter Nichtantritt/Frühabreise werden 80% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis. Bei vorzeitiger Abreise, bis 12.00 Uhr, die dem Hotel erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich das Hotel vor, 90 % der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum. Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12.00 Uhr berechnet das Hotel 90 % der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.

VII. Zimmerübergabe, -rückgabe / Überlassung an Dritte

• Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
• Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel.
• Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertraglich überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 70,00 Euro in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr können 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.
• Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol und Drogen steht oder sich dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält.
Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.

IX. Haftung des Hotels

1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
3. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
4. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
6. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oldenburg.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.