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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Altera Hotel Oldenburg, Inhaber Michael Schmitz e.Kfm. (Stand: Juli 2026)

 

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang vom Hotel erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes oder Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Hotel ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner
  2. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten oder zugunsten eines Dritten, haftet der Buchende neben dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der gesetzliche Umsatzsteuersatz, gilt für die Abrechnung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz.
  4. Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Abgaben, Steuern oder sonstige hoheitlich veranlasste Kosten, die sich unmittelbar auf den vereinbarten Preis auswirken, ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
  5. Das Hotel ist berechtigt die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.
  6. Der vom Kunden zu zahlender Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
  7. Rechnungen können dem Gast in elektronischer Form übermittelt werden.
  8. Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich auf demselben Zahlungsweg, über den die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde.
  9. Zur Sicherung von Buchungen kann das Hotel eine Vorauszahlung oder vollständige Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister verlangen. Die Buchung gilt erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs als garantiert, sofern dies im Buchungsprozess angegeben ist.
  10. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – Vorauszahlung des vollen Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über 1.000,00 Euro für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
  11. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
  12. Das Hotel akzeptiert die jeweils angebotenen Zahlungsmittel. Zur Abwicklung von Zahlungen kann das Hotel externe Zahlungsdienstleister einsetzen. Die Verarbeitung der Zahlungsdaten erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages bleibt ausschließlich das Hotel.
  13. Das Hotel ist berechtigt, zur Sicherung der Buchung sowie zur Absicherung offener Forderungen eine Vorautorisierung der vom Gast angegebenen Kredit- oder Debitkarte vorzunehmen. Hierdurch erfolgt keine Belastung der Karte, sondern lediglich eine Reservierung des entsprechenden Betrags nach den Bedingungen des jeweiligen Kartenanbieters.

 

  1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  2. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt sind.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

 

  1. Rücktritt des Hotels
  2. Wurde dem Gast im Einzelfall ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Textform eingeräumt, ist das Hotel innerhalb dieses Zeitraums ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Gäste für die gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  3. Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 4) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 7) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
  • höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Energie- oder Versorgungsengpässe sowie sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren;
  • Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben, insbesondere zur Person des Gastes oder zum Aufenthaltszweck, gebucht wurden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Hausordnung oder das Ansehen des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • das Zimmer ohne Zustimmung des Hotels an Dritte überlassen oder weitervermietet wird;
  • die vereinbarte Personenzahl überschritten wird oder das Zimmer für Feiern, Veranstaltungen oder andere vertragswidrige Zwecke genutzt wird.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Rücktritt des Kunden
  2. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
  • für Buchungen zum nicht stornierbaren Tarif (Non-Flex-Rate) besteht kein kostenfreies Stornierungs- oder Rücktrittsrecht. Der vereinbarte Übernachtungspreis ist auch im Falle einer Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise vollständig zu entrichten.
  • für eine Stornierung zwischen dem 3. Tag vor Anreise und dem Anreisetag werden 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises (Logispreis) fällig. Stornierungen vor dem 3.Tag der Anreise sind kostenfrei möglich. Für Gruppenbuchungen sowie Buchungen zu Messe- oder Sonderveranstaltungszeiten können abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
  • für eine Stornierung: unangemeldeter Nichtantritt/Frühabreise werden 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises (Logispreis). Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.
  • Im Falle einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Übernachtungen. Das Hotel ist berechtigt, für die ursprünglich gebuchten Übernachtungen 90 % des vereinbarten Logispreises zu berechnen, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
  • Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12 Uhr berechnet das Hotel 90 % der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 14 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.

 

VII. Zimmerübergabe, -rückgabe / Überlassung an Dritte

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nur nach vorheriger Vereinbarung und Verfügbarkeit.
  2. Sofern keine garantierte Buchung (z. B. durch Vorauszahlung oder eine andere vom Hotel akzeptierte Zahlungsgarantie) vorliegt und keine spätere Anreise vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, reservierte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Ansprüche des Gastes hieraus bestehen nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel bis 18:00 Uhr eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 70,00 € berechnen. Nach 18:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, 100 % des Übernachtungspreises für eine weitere Nacht zu berechnen.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.
  5. Das Hotel ist berechtigt, dem Gast bei Anreise ein anderes, mindestens gleichwertiges Zimmer innerhalb des Hotels zuzuweisen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und dem Gast hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
  6. Sämtliche Zimmer sowie alle Innenbereiche des Hotels sind Nichtraucherbereiche. Bei Verstößen ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Kosten für eine erforderliche Sonderreinigung sowie gegebenenfalls weitere durch den Verstoß entstandene Schäden, insbesondere aufgrund einer vorübergehenden Nichtvermietbarkeit des Zimmers, in Rechnung zu stellen. Bei einem Verstoß wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € erhoben. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  7. Hunde sind nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel gestattet. Der Gast haftet für sämtliche durch den Hund verursachten Schäden am Hotelgebäude, an der Einrichtung oder am Inventar sowie für Schäden gegenüber Dritten. Entstehende Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzkosten sind vom Gast zu tragen.
  8. Gewerbliche Foto-, Film- oder Videoaufnahmen sowie die Nutzung der Hotelräume als Dreh-, Foto- oder Veranstaltungslocation bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

  1. Das Hotel ist berechtigt, einem Gast den Zugang zum Hotel oder die Unterbringung zu verweigern, wenn aufgrund seines Verhaltens, insbesondere bei erheblicher Alkoholisierung, Drogeneinfluss, aggressivem oder beleidigendem Verhalten oder aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen zu erwarten ist, dass der Gast den Hotelbetrieb, andere Gäste oder Mitarbeitende beeinträchtigt oder gefährdet.
  2. Das Hotel ist berechtigt, den Gast des Hauses zu verweisen und den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Gast trotz Aufforderung gegen die Hausordnung verstößt, wiederholt die Ruhe stört, andere Gäste oder Mitarbeitende belästigt, beleidigt oder gefährdet oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält.

 

  1. Haftung des Hotels
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, in der Hotelgarage oder ein Abstellplatz für Fahrräder oder E-Bikes – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nicht für das Abhandenkommen, den Diebstahl oder die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge, Fahrräder, E-Bikes sowie der darin oder daran befindlichen Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Hotel verursacht.
  4. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  5. Das Hotel haftet für Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
  7. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.
  8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

  1. Gutscheine
  2. Gutscheine des Hotels können ausschließlich für Leistungen des Hotels eingelöst werden und sind nicht gegen Bargeld auszahlbar.
  3. Eine Auszahlung von Restguthaben ist ausgeschlossen.
  4. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern auf dem Gutschein keine kürzere gesetzlich zulässige Einlösefrist angegeben ist.

 

  1. WLAN-Nutzung
  2. Das Hotel stellt seinen Gästen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenfreien WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie, unterbrechungsfreie oder bestimmte Verfügbarkeit des WLANs besteht nicht.
  3. Der Gast ist verpflichtet, den WLAN-Zugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist jede rechtswidrige Nutzung, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten oder die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, untersagt.
  4. Der Gast ist für die über seinen WLAN-Zugang vorgenommenen Handlungen selbst verantwortlich. Das Hotel übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Handlungen oder Inhalte, die von Gästen über den bereitgestellten Internetzugang verbreitet, abgerufen oder gespeichert werden, soweit das Hotel hierfür nicht gesetzlich verantwortlich ist.
  5. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die dem Gast durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit des WLAN-Zugangs entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.

 

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oldenburg.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Hotels, die auf der Website abrufbar ist.